Mitgliedschaft
Sehr geehrte (r) Mieter/in,
wir freuen uns, dass Sie unserem Mieterverein beitreten wollen.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- fachmännische Beratung durch unsere Juristin in allen Miet-, und Pachtangelegenheiten.
- Prüfung von Mietverträgen, Mieterhöhungsforderungen, Heizkosten und Nebenkostenabrechnung, Kündigungsschreiben etc.
- Schriftverkehr mit Hauseigentümern, Vermietern, Behörden und Gerichten.
Informiert werden Sie alle zwei Monate durch die Mieterzeitung. Sie liegt in der Geschäftsstelle aus.
Nutzen Sie den PLUS-SERVICE als DMB Mitglied.
Wir helfen jedem neu eintretenden Mitglied ohne Wartezeit, auch wenn die Probleme schon begonnen haben!!!
Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre und kann danach mit vierteljährlicher Frist zum Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form, per Einschreiben, gekündigt werden.
Jahresbeitrag: Beitrag und Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme direkt in bar bezahlt.
ohne Mietrechtsschutzversicherung | 95,00 € | |
mit Mietrechtsschutzversicherung | 117,00 € | |
Aufnahmegebühr | 20,00 € |
Sparkasse Iserlohn:
IBAN: DE49 4455 0045 0000 0423 58
Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache den Betrag in zwei Raten im Eintrittsmonat und Folgemonat zu zahlen.
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 31. Januar eines Jahres zu zahlen.
Bei Mitgliedschaft mit Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten (kein Gewerbe), ist eine Selbstbeteiligung von Euro 250,00 zu zahlen. Voraussetzung für Deckungszusage der DMB Rechtsschutzversicherung ist die Beratung durch den Verein und das schadensauslösende Ereignis darf erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft eintreten.
Geringe Schreibgebühr je nach Aufwand.
Aufgenommen wird die Person, die im Mietvertrag steht und über Einkommen verfügt. Aus rechtlichen Gründen können ausschließlich Mitglieder beraten werden oder in Vertretung ein Bevollmächtigter. Bei Beitragsrückstand besteht kein Anspruch auf Beratung, ebenso Verlust des Versicherungsschutzes. Kopierkosten bei Übersendung der Abrechnungsbelege der Vermieter sind vom Mitglied zu begleichen. Bei Belegeinsicht zur Überprüfung der Nebenkosten beim Vermieter sind die tatsächlichen Fahrtkosten zu erstatten.
Wir machen auf Ihre Mitwirkungspflicht aufmerksam, das heißt: sobald Sie von uns eine Kopie des Schreibens der Gegenseite erhalten, bedarf es weiterer Beratung in der Geschäftsstelle.
Arbeitslosenhilfeempfänger II können eine Sondermitgliedschaft beantragen